1. Allgemeines

Das Grundstück ist Eigentum des CVJM Walddorfhäslach e.V. Eine Benutzung des Vereinsgartens ist nur mit Genehmigung des CVJM möglich.

Grundsätzlich ist das Gelände den eigenen Gruppen des CVJM Walddorfhäslach zur Nutzung vorbehalten. Dies gilt besonders für die Monate Juni-August. In diesem Zeitraum sollen CVJM Gruppen die Möglichkeit haben, den Vereinsgarten auch kurzfristig, d.h. ohne vorherige Anmeldung zu nutzen. Deshalb werden Reservierungswünsche Dritter während dieser Zeit nur sehr eingeschränkt berücksichtigt.
 Prinzipiell liegt es im Ermessen der Verantwortlichen des CVJM Walddorfhäslach, ob eine Nutzungserlaubnis erteilt wird, oder nicht.

Pflichten des Benutzers:

  • Sorgfältiger Umgang mit dem Inventar (im Einzelnen siehe Punkt 3 – 9)
  • Angemessenes Verhalten unter Berücksichtigung der Ziele des CVJM, wobei auch ein positives öffentliches Erscheinungsbild des CVJM zu gewährleisten ist. (Dies gilt insbesondere beim Genuss von Alkohol sowie bei der Einhaltung der Nachtruhe.) Bei gegenteiligem Verhalten oder bewussten Zuwiderhandlungen behält sich der CVJM Walddorfhäslach vor, in Zukunft keine Nutzungserlaubnis mehr zu erteilen.

2. Haftung

Eine Haftung des CVJM Walddorfhäslach für Personenschäden jeglicher Art, für etwaige Schäden an Sachen des Benutzers (insbes. KFZ, Fahrräder etc.), oder sonstigen Utensilien, ist ausgeschlossen!

Für Schäden, die während des Nutzungszeitraums am Vereinsgelände oder Inventar entstehen, haftet der Benutzer. Schäden sind vom Benutzer unverzüglich dem CVJM anzuzeigen!



3. Parkplätze

Teil des Vereinsgartens sind auch die Parkflächen oberhalb und unterhalb des Sportplatzes. Am oberen Parkplatz ist darauf zu achten, daß der dort verlaufende Feldweg frei bleibt. Die Autos dürfen nicht auf dem Gehweg an der Straße zum Ferienheim geparkt werden.



4. Rasen-/ Sportplatz

Der Rasenplatz ist sorgsam und pfleglich zu behandeln. Der Einsatz von Stollenschuhen (z.B. beim Fußball) ist untersagt. Spielgeräte sind selbst mitzubringen. Auf der Rasenfläche dürfen auch keine Befestigungen angebracht werden ( z.B. Einschlagen von Holzpflöcken).


5. Grillstelle

Brennmaterial ist selbst mitzubringen und anschließend wieder mitzunehmen. Bitte verwenden Sie hierfür nur geeignete Materialien (keine Spanplatten o.ä.). Des Weiteren ist die Grillstelle sauber zu halten und auf einen schonenden Umgang mit den dort befindlichen Sitzgelegenheiten zu achten. Es besteht die Möglichkeit zusätzliche Sitzgelegenheiten zu schaffen (Biertischgarnituren in den Kellerräumen).


6. Schutzhütte

  1. Räumlichkeiten
    Sowohl das offene Obergeschoß, als auch die Kellerräume sind zu reinigen (grundsätzlich besenrein zu verlassen). Die Kellerräume sind ggf. naß zu wischen.


  2. Toiletten
    
Diese sind nach Gebrauch zu reinigen.
  3. 
fließend Wasser
    
Die Wasserzufuhr für Toiletten und Waschbecken ist nur in Betrieb, wenn der Hauptschalter am Sicherungskasten neben der Eingangstür auf "ein" geschaltet ist. Das Wasser ist kein Trinkwasser.



7. Abfall

Abfall ist wieder mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Dies gilt auch für die benutzten Papiertücher beim Waschbecken.



8. Lärm


Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner (besonders Ferienheim). Nach 22 Uhr bitte keine Musik mehr wegen Nachtruhestörung!



9. Zelte

Der CVJM Vereinsgarten dient nicht als Zeltplatz. Ausnahmen nur mit Genehmigung (bzw. nach Rücksprache mit der Vereinsleitung des CVJM Walddorfhäslach).



10. Schlüsselvergabe

Schlüssel sind bei den Platzwarten erhältlich. Diese sind zuständig für die Einweisung und die Abnahme nach der Nutzung.



Kontakt:

  • Belegung: Thomas Rösch / Tel.: 0157 76318502
  • Steffen Szenger / Tel.: 0157 87076045




11. Benutzungsgebühr

Für die Benutzung des Vereinsgartens erbitten wir eine angemessene Spende, da laufend Kosten für Pflege und Unterhalt des Geländes anfallen (incl. Wasser und Strom). 


Walddorfhäslach, 19.01.2013                          gez. Helmut Schaal, Vorstand