1. Rahmenbedingungen

Dieses Konzept gilt für verschiedene Jungschar- und Jugendgruppen des CVJM Walddorfhäslach. In der Regel nehmen zwischen 15 und 25 Kinder teil. Während der Zeit werden verschiedene Spiele gemacht und eine Geschichte der Bibel erzählt. In den Sommermonaten und bei gutem Wetter, finden die Aktionen meist draußen statt.

2. Hygienekonzept gem. §7 CoronaVO

Allgemeine Hygieneregeln

Es gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen:

  • auf Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln wird verzichtet
  • Händehygiene: gründliches Händewaschen, bzw. Hände-Desinfektion bevor etwas zu Essen in die Hände genommen wird
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht Mund, Augen und Nase anfassen.
  • Niesen/Husten in die Ellenbeuge (nicht in die Hand) oder in Einmaltaschentücher, die anschließend sofort entsorgt werden. Beim Niesen, Schnäuzen und Husten größtmöglichen Abstand wahren und am besten von anderen Personen wegdrehen.

Zutritts- und Teilnahmeverbote gem. §10 CoronaVO

Personen,

  • die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,
  • die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen,
  • die entgegen den einschlägigen Regelungen weder eine medizinische Maske noch einen Atemschutz tragen, oder
  • die wo nötig weder einen Test-, einen Impf- noch einen Genesenennachweis im Sinne des §4/5 CoronaVO vorlegen,

dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Das Verbot gilt nicht, sofern dessen Einhaltung im Einzelfall unzumutbar oder ein Zutritt oder eine Teilnahme aus besonderen Gründen erforderlich ist.

Hygienemaßnahmen in Anlehnung an §7 CoronaVO

  1. Begrenzung der Personenzahl, Lenkung von Besucherströmen
    Durch das CVJM-Zentrum können wir auf unterschiedlich große Räume zugreifen. Wir passen die Räume der jeweiligen Gruppengröße an. Finden Gruppen am gleichen Tag statt, bekommt jede Gruppe einen eigenen Eingang am CVJM-Zentrum zugewiesen – oder – die Gruppen finden zeitlich leicht versetzt statt.
  2. Regelmäßige Lüftung
    Zu Beginn und am Ende der Gruppenstunde wird von den Mitarbeitern ausreichend gelüftet. Wenn möglich bleiben die Fenster während der Maßnahme geöffnet oder es wird zwischendurch stoßgelüftet. 
  3. Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig berührt werden
    Alle Gegenstände und Flächen, die regelmäßig berührt werden, werden am Ende der Maßnahme mit einem Flächendesinfektionstuch gereinigt (Türklinken, Lichtschalter…)
  4. Handwaschmittel, Trockentücher und Handdesinfektionsmittel
    In den Sanitärräumen stehen Handwaschgelegenheiten mit ausreichend Seife, sowie Papierhandtücher zur Verfügung. An den Zugängen zum Gelände werden Spender mit Handdesinfektionsgel bereitgestellt.
  5. Rechtzeitige und Verständliche Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote, Hygieneregeln, etc.
    Am Eingang zum Gelände werden Hinweise zu Zutritts- und Teilnahmeverbote, Hygieneregeln, Möglichkeiten zur Handdesinfektion bzw. Händewaschen und Maskenpflicht aufgestellt.

Maskenpflicht gem. §3 CoronaVO und §3 CoronaVO Angebote KJA/JSA

Basierend auf §3 CoronaVO müssen prinzipiell Masken getragen werden. Generelle Ausnahmen hierfür gelten nur für:

  • im Freien, wenn der Abstand von 1,5m durchgängig eingehalten werden kann
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können (mit ärztlichem Nachweis)

Weitere spezifische Ausnahmen können der CoronaVO entnommen werden.

Für die Jugendarbeit kommen nach §3 CoronaVO Angebote KJA/JSA weitere Ausnahmen je nach aktuell gültiger Stufe hinzu:

  • in der Basis-/Warnstufe innerhalb der nach § 2 Absatz 6 fest gebildeten Gruppen

Während des Essens/Trinkens und beim Sport besteht keine Maskenpflicht. Während dieser Zeit wird deshalb besonders auf die Abstandsregeln geachtet.

DATENERHEBUNG gem. §8 CoronaVO

Der Veranstalter erhebt von allen Anwesenden folgende Daten: Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Telefonnummer. Diese Daten sind für vier Wochen zu speichern und dabei vor unbefugtem Zugriff zu sichern. Nach Ablauf von vier Wochen sind die Daten zu löschen.

Mitarbeitende

Für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende gelten die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen gem. § 9 der CoronaVO. Dazu gehört insbesondere die Minimierung der Infektionsgefährdung, die Information der Mitarbeitenden über die Risiken und das zur Verfügung stellen von Hygienemitteln und medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen. 

Nach § 9 Abs.1 Nr. 4 der CoronaVO dürfen ehren- und hauptamtliche Betreuende, die einer Risikogruppe angehören, nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem Personenkontakt und für solche Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen der 1,5 Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.

Veranstaltung des CVJM-Walddorfhäslach e.V. 

Oetinger Straße 2-4
72141 Walddorfhäslach

Verantwortlich für das Hygienekonzept

Für die Umsetzung des Konzepts sind die Mitarbeiter der jeweiligen Gruppen verantwortlich.