Ort: CVJM-Zentrum Walddorf, Oetinger Str. 2-4, 72141 Walddorfhäslach
Verantwortlich: Die jeweiligen Mitarbeiter der Gastgruppen, Freizeiten oder Seminare.

I. Rechtliche Voraussetzungen und sich daraus ergebende Konsequenzen:

1. Für alle Gastgruppen, Freizeiten und Seminare im CVJM-Zentrum sind die Vorschriften der allgemeinen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.

2. Die jeweils gültigen Bestimmungen richten sich nach den in § 1 (2) festgelegten Stufen: 1. Basisstufe 2. Warnstufe und 3. Alarmstufe.

3. Im CVJM-Zentrum wird generell die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern empfohlen (§ 2).

4. Im CVJM-Zentrum gilt für Gäste ab 6 Jahren die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (§ 3), in der Warn- und der Alarmstufe müssen Erwachsene ab 18 Jahren eine FFP2-Maske tragen. Im Speisesaal darf an den Tischen die Maske abgenommen werden. Bei der Selbstbedienung am Buffet, beim Abholen der Speisen aus der Küche, beim Auf- und Abtragen, sowie beim Eindecken müssen Masken getragen werden.

5. Für Beherbergungsbetriebe gelten die Vorschriften des § 16 (3):

  • In der Basisstufe ist der Zutritt ohne Beschränkung möglich. In der Warnstufe ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Testnachweises (Antigen- oder PCR-Test) gestattet (3G). Alle drei Tage ist erneut ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis vorzulegen.
  • In der Alarmstufe ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nicht gestattet (2G).
  • Immunisierte Personen haben nach § 4 (1) bei Anreise einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen.
  • Für die Nutzung der gastronomischen Einrichtungen im CVJM-Zentrum besteht nach § 16 (3) in Verbindung mit § 16 (1) für nicht-immunisierte Personen bereits in der Basisstufe die Pflicht zur Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises (3G).
  • Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres, die asymptomatisch sind, haben in allen Stufen freien Zutritt (§ 5 (2)). Dies gilt ebenso für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr, insofern sie in der Schule regelmäßig getestet werden (§ 5 (3)).
  • Es ist ein Hygienekonzept nach § 7 zu erstellen (s. II.).

6. Gemeinsames Singen ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt.

7. Alle Gemeinschaftsräume sind vor, während und nach der Benutzung regelmäßig zu lüften. Die Lüftung erfolgt in der kalten Jahreszeit jeweils durch eine fünfminütige Querlüftung (keine Dauerlüftung!), alle 30 Minuten. Die Heizkörperthermostate sind während der Lüftung möglichst auf '0' zu stellen. Im Versammlungssaal steht eine Leiter bereit, damit auch die Fenster auf der Westseite gefahrlos geöffnet werden können. Diese Leiter muss an dieser Fensterseite positioniert bleiben und darf nicht weggeräumt werden.

II. Hygienekonzept nach § 7:

  1. die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und die Regelung von Personenströmen,
    → Wie unter I. 3. festgelegt, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Es wird derzeit keine Parallelbelegung mehrerer Gast- oder Freizeitgruppen aus verschiedenen Orten durchgeführt, daher sind keine weitere Maßnahmen erforderlich.
  2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen,
    → Die Räume werden von den verantwortlichen Mitarbeitern regelmäßig gut belüftet (s. I. 7.).
  3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen,
    → Wird vom Hauspersonal täglich mehrmals durchgeführt. Der Nachweis wird durch die entsprechenden Reinigungs- und Desinfektionspläne bei der Hauswirtschaft geführt.
  4. eine rechtzeitige und verständliche Information über die geltenden Hygienevorgaben.
    → Hinweisschilder mit den Hygiene- und Verhaltensvorschriften sind an den Eingangstüren zum CVJM-Zentrum gut sichtbar angebracht.
    → In den Sanitäranlagen ist jeweils ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht.
    → Alle Teilnehmer werden bei der Anreise durch den verantwortlichen Mitarbeiter des CVJM-Zentrums über die geltenden Hygienevorgaben informiert.

Wichtige Adressen und Kontaktdaten:

Reutlinger Gesundheitsamt:

Tel. 07127-4804399 (Mo-Fr von 9-16 Uhr; Wochenende und Feiertage von 10-14 Uhr)
Mail: pandemie@kreis-reutlingen.de

Hausarztpraxis Walddorfhäslach:

Haidlinsgasse 15
Tel. 07127-31321 (Mo-Fr von 8-11 Uhr und von 15-17 Uhr - Mittwochnachmittag geschlossen)

Ordnungsamt Gemeinde Walddorfhäslach:

Frau Monika Schwinghammer Tel. 07127-9266-16
Frau Corinna Leibfritz Tel. 07127-9266-13
ordnungsdienst-wh@walddorfhaeslach.de

Ärztlicher Bereitschaftsdienst:

Tel. 116117