Ort: CVJM-Zentrum Walddorf, Oetinger Str. 2-4, 72141 Walddorfhäslach
Zeit: Sonntags von 14-15 Uhr und Mittwochs von 20-21 Uhr
Verantwortlich: Mitarbeiter des CVJM Walddorfhäslach, Oetingerstr. 2-4, 72141 Walddorfhäslach

I. Relevante Regelungen für eine verordnungsgemäße Durchführung von Bibelstunden:

  • Für die Bibelstunden im CVJM-Zentrum sind die Vorschriften der allgemeinen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.
  • Nach § 2 gilt eine allgemeine Abstandsempfehlung von 1,5 Metern.
  • Nach § 2 wird das Belüften des Raumes empfohlen.
  • Nach § 3 (1) gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. In der Warn- und den Alarmstufen müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske tragen.
  • Nach § 13 sind Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zulässig. Dabei ist ein Hygienekonzept nach § 7 zu erstellen.
  • Gemeinsames Singen ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt.

II. Hygienekonzept nach § 7:

  1. die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und die Regelung von Personenströmen,
    → Die Stuhlreihen sind entsprechend der Markierungen auf dem Boden im Mittelgang mit dem geforderten Abstand gestellt.
    → Der Mittelgang hat ebenfalls einen Abstand von mind. 1,5 Metern
    → Die Sitzplätze werden durch die Verantwortlichen der Bibelstunde den Besuchern zugewiesen. Dabei ist darauf zu achten, dass nur Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, direkt nebeneinander Platz nehmen dürfen. Ansonsten ist ein Abstand von mind. 1,5 Metern einzuhalten (entspricht 2 leeren Stühlen).
    → Die Verantwortlichen der Bibelstunde achten darauf, dass beim Eintreten und Hinausgehen der Mindestabstand unter den Besuchern eingehalten wird.
  2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen,
    → Der Versammlungssaal wird von den verantwortlichen Mitarbeitern vor, während und nach der Bibelstunde gut belüftet.
  3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen,
    → Wird vom Hauspersonal täglich mehrmals durchgeführt. Der Nachweis wird durch die entsprechenden Reinigungs- und Desinfektionspläne bei der Hauswirtschaft geführt.
  4. eine rechtzeitige und verständliche Information über die geltenden Hygienevorgaben.
    → Hinweisschilder mit den Hygiene- und Verhaltensvorschriften sind an den Eingangstüren zum CVJM-Zentrum gut sichtbar angebracht.
    → In den Sanitäranlagen ist jeweils ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht.