Ort: Ballspielhalle, 72141 Walddorfhäslach
Verantwortlich: Gerd Bürkle, Leiter der JUMÄFEZ, gerd@jumaefez.de, 0176-18994131

Vorbemerkungen

  1. Im nachfolgenden wird der Begriff JUMÄFEZ als Bezeichungung für die Freizeit für männliche Jugendliche verwendet, die über Silvester vom 27.12.2021 bis 1.1.2022 im CVJM-Zentrum veranstaltet wird.
  2. Für die JUMÄFEZ sind die Vorschriften der allgemeinen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.
  3. Ebenso ist die jeweils aktuelle Fassung der Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (CoronaVO Angebote KJA/JSA) zu beachten.
  4. Die Zulässigkeit von Jugendfreizeiten im CVJM-Zentrum richtet sich jeweils nach den in § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummern 1 und 2 CoronaVO genannten Stufen in Verbindung mit den in § 2 CoronaVO Angebote KJA/JSA genannten Personenobergrenzen.
  5. Nach § 3 (1) und § 6 (3) und (4) CoronaVO Angebote KJA/JSA gilt für Angebote mit Übernachtung eine 3G-Pflicht. Getestete Personen müssen alle drei Tage einen neuen Testnachweis vorlegen. Diese 3G-Pflicht wird bei Anreise kontrolliert.
  6. Nach § 5 CoronaVO Angebote KJA/JSA gilt für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine generelle Maskenpflicht. In der Basis-,  Warn- und Alarmstufe kann innerhalb der nach § 2 (6) CoronaVO Angebote KJA/JSA gebildeten Gruppen von der Maskenpflicht abgewichen werden, während kein Kontakt zu Dritten besteht. Dies gilt nicht in der Alarmstufe II. Keine Maskenpflicht besteht in allen Stufen für alle Personen in ihren jeweiligen Schlafräumen und im Speisesaal an den Tischen.

Hygienekonzept gem. §7 CoronaVO

Allgemeine Hygieneregeln

Es gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen:

  • auf Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln wird verzichtet
  • Händehygiene: gründliches Händewaschen, bzw. Hände-Desinfektion bevor etwas zu Essen in die Hände genommen wird
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht Mund, Augen und Nase anfassen.
  • Niesen/Husten in die Ellenbeuge (nicht in die Hand) oder in Einmaltaschentücher, die anschließend sofort entsorgt werden. Beim Niesen, Schnäuzen und Husten größtmöglichen Abstand wahren und am besten von anderen Personen wegdrehen.

Zutritts- und Teilnahmeverbote gem. §10 CoronaVO

Personen,

  • die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,
  • die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen,
  • die entgegen den einschlägigen Regelungen weder eine medizinische Maske noch einen Atemschutz tragen, oder
  • die wo nötig weder einen Test-, einen Impf- noch einen Genesenennachweis im Sinne des §4/5 CoronaVO vorlegen,

dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Das Verbot gilt nicht, sofern dessen Einhaltung im Einzelfall unzumutbar oder ein Zutritt oder eine Teilnahme aus besonderen Gründen erforderlich ist.

Dieses Verbot wird bereits bei der Anreise kontrolliert und umgesetzt.

Hygienemaßnahmen in Anlehnung an §7 CoronaVO

  1. Begrenzung der Personenzahl, Lenkung von Besucherströmen
    Die Teilnehmer und Mitarbeiter der JUMÄFEZ sind gemäß CoronaVO Angebot KJA/JSA in 3 Kohorten mit max. 36 Personen eingeteilt. Diese Kohorten werden separat zur Ballspielhalle laufen und nacheinander in markierte Abschnitten Platz nehmen, die den Mindestabstand gewährleisten.
  2. Regelmäßige Lüftung
    Durch die Weihnachtspause ist zu Beginn kein Lüften notwendig, nach Ende der Veranstaltung wird vom Hausmeister-Team/den Mitarbeitern ausreichend gelüftet.
  3. Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig berührt werden
    Alle Gegenstände und Flächen, die regelmäßig berührt werden, werden am Ende der Maßnahme sorgfältig gereinigt (Türklinken, Lichtschalter…).
  4. Handwaschmittel, Trockentücher und Handdesinfektionsmittel
    In den Sanitärräumen stehen Handwaschgelegenheiten mit ausreichend Seife, sowie Papierhandtücher zur Verfügung. Ebenfalls werden dort Spender mit Handdesinfektionsgel bereitgestellt.
  5. Rechtzeitige und Verständliche Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote, Hygieneregeln, etc.
    Die Zutritts- und Teilnahmeverbote sowie Hygieneregeln wurden den Teilnehmern bereits vorab per Infobrief bekannt gemacht, außerdem wird auf der Freizeit nochmal explizit darauf hingewiesen.

Maskenpflicht gem. §3 CoronaVO und §3 CoronaVO Angebote KJA/JSA

Basierend auf §3 CoronaVO müssen prinzipiell Masken getragen werden. Generelle Ausnahmen hierfür gelten nur für:

  • Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können (mit ärztlichem Nachweis)

Weitere spezifische Ausnahmen können der CoronaVO entnommen werden.

Für die JUMÄFEZ kommen nach §3 CoronaVO Angebote KJA/JSA weitere Ausnahmen je nach aktuell gültiger Stufe hinzu:

  • in der Basis-/Warnstufe innerhalb der nach § 2 Absatz 6 fest gebildeten Gruppen

Während des Essens/Trinkens besteht keine Maskenpflicht. Während dieser Zeit wird deshalb besonders auf die Abstandsregeln geachtet.

DATENERHEBUNG gem. §8 CoronaVO

Der Veranstalter erhebt von allen Anwesenden im Rahmen der Freizeit-Datenerhebung alle Daten.

II. Wichtige Adressen und Kontaktdaten:

Reutlinger Gesundheitsamt:

Tel. 07127-4804399 (Mo-Fr von 9-16 Uhr; Wochenende und Feiertage von 10-14 Uhr)
Mail: pandemie@kreis-reutlingen.de

Hausarztpraxis Walddorfhäslach:

Haidlinsgasse 15
Tel. 07127-31321 (Mo-Fr von 8-11 Uhr und von 15-17 Uhr - Mittwochnachmittag geschlossen)

Ordnungsamt Gemeinde Walddorfhäslach:

Frau Monika Schwinghammer Tel. 07127-9266-16
Frau Corinna Leibfritz Tel. 07127-9266-13
ordnungsdienst-wh@walddorfhaeslach.de

Ärztlicher Bereitschaftsdienst:

Tel. 116117